So beantragen Sie Mütterpflege nach §38 SGB V – einfach erklärt
Wenn in der Schwangerschaft oder nach der Geburt der Alltag allein kaum zu stemmen ist, kann eine Mütterpflegerin eine große Entlastung sein. Viele wissen jedoch nicht: Die Kosten können von der Krankenkasse übernommen werden – ganz offiziell nach §38 SGB V. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie die Mütterpflege beantragen.
Wer hat Anspruch auf Mütterpflege?
Laut §38 SGB V besteht Anspruch auf Haushaltshilfe bzw. Mütterpflege, wenn eine akute gesundheitliche Belastung vorliegt (z. B. Risikoschwangerschaft, Wochenbett-Erschöpfung), ein Kind unter 12 Jahren (oder mit Behinderung) im Haushalt lebt, und keine andere Person im Haushalt den Alltag übernehmen kann.
Welche Unterlagen braucht man?
Für den Antrag benötigen Sie:
1. Ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung der Hebamme, z. B. mit dem Hinweis: „Unterstützung im Haushalt erforderlich aufgrund von Erschöpfung nach Geburt“
2. Das Antragsformular Ihrer Krankenkasse (oft online oder telefonisch erhältlich)
3. Einen Kostenvoranschlag der Mütterpflegerin – diesen stelle ich Ihnen gern direkt aus
Wie läuft die Beantragung ab?
1. Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und fordern Sie das Formular für Haushaltshilfe an.
2. Lassen Sie ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung der Hebamme ausstellen.
3. Füllen Sie das Formular aus und fügen Sie den Kostenvoranschlag bei.
4. Reichen Sie alles ein – per E-Mail oder im Online-Postfach Ihrer Krankenkasse.
Tipp: Reichen Sie den Antrag am besten ein, bevor die Mütterpflege beginnt. In dringenden Fällen kann auch rückwirkend bewilligt werden – sprechen Sie mich gern an.
Was passiert nach dem Antrag?
Die Krankenkasse prüft Ihre Unterlagen und sendet eine schriftliche Bewilligung oder Rückfrage. In den meisten Fällen erfolgt die Genehmigung innerhalb weniger Tage. Danach kann die Betreuung starten – stundenweise oder über mehrere Tage hinweg.
Ich begleite Sie persönlich durch den Prozess
Als erfahrene Mütterpflegerin unterstütze ich Sie nicht nur im Alltag – ich helfe auch beim gesamten Antragsverfahren. Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, wie Sie starten sollen: Rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir. Ich kümmere mich gern mit Ihnen gemeinsam um die Formalitäten.
📞 Tel: 0176 83707818
📧 Kontaktformular öffnen
Fazit
Mütterpflege ist keine Luxusleistung, sondern eine gesetzlich vorgesehene Unterstützung für Familien. Nutzen Sie Ihr Recht auf Entlastung – ich bin gerne für Sie da.
Kommentar hinzufügen
Kommentare